Hinweisgeberschutzgesetz

Wir legen Wert auf Transparenz und Integrität. Um Verstöße gegen gesetzliche Vorschriften oder interne Richtlinien frühzeitig zu erkennen und aufzuklären, haben wir gemäß dem Hinweisgeberschutzgesetz ( § 13 Abs. 2 HinSchG) eine interne Meldestelle eingerichtet.

Wer kann melden?
Mitarbeiter:innen, Geschäftspartner:innen sowie Personen, die im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit, Informationen über Verstöße bei uns erhalten haben.

Wie kann ich melden?
Sie erreichen unsere Meldestelle vertraulich über folgende Kanäle:

per E-Mail: meldestelle@taeks.de

telefonisch: +49 150 6703420 (Nachricht auf der Mailbox oder per SMS)

Postweg: Gustav-Müller-Platz 4, 10829 Berlin mit Zusatz „Persönlich/Vertraulich – Interne Meldestelle“

Schutz der Identität
Die Vertraulichkeit Ihrer Identität sowie der Schutz vor Repressalien sind gesetzlich garantiert. Alternativ haben Sie das Recht, sich an externe Meldestellen des Bundes (z. B. beim Bundesamt für Justiz) zu wenden.